Zahnärztliche Abrechnung von Pflegeheim- und Hausbesuchen.
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Haus- und Pflegeheimbesuche effizient abrechnen.

Haus- und Pflegeheimbesuche sind großartige Möglichkeiten, um deinen Umsatz zu erhöhen, deinen Patientenstamm zu erweitern und den Service, den du deinen Patienten bietest, zu verbessern. Darum möchten wir dir heute zeigen, wie du diese effizient und korrekt abrechnen kannst.

Voraussetzung für die Abrechnung dieser speziellen Dienstleistungen ist immer ein Nachweis des Pflegegrades nach §15 SGB XI oder der Eingliederungshilfe nach §99 SGB IX. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hängt die Abrechnung von der Art des Besuchs und der Anzahl der besuchten Patienten ab. Hier eine detaillierte Übersicht: 

Besuch eines Versicherten in häuslicher Gemeinschaft oder Pflegeheim ohne Kooperationsvertrag, auch Tagespflege

Du hast die Möglichkeit in diesem Zuge folgende Positionen in Ansatz zu bringen:

    • Bs1: Besuch eines Versicherten
    • 171a: Zuschlag für Pflegebedürftige
    • Wegegeld, abhängig von der Entfernung: 7810 (bis 2 km), 7820 (2-5 km), 7830 (5-10 km), 7840 (10-25 km)
    • 107a (PBZst): Zahnsteinentfernung für Personen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, halbjährig abrechenbar.
    • 174a (PBa): Mundgesundheitsstatus, halbjährig abrechenbar
    • 174b (PBb): Mundgesundheitsaufklärung, halbjährig abrechenbar.

Besuch eines weiteren Versicherten oder weiterer Versicherter

Für den Besuch eines weiteren Versicherten oder weiterer Versicherter in der gleichen Gemeinschaft oder Pflegeheim gelten die gleichen Positionen, allerdings wird Bs1 durch Bs2a (Besuch eines weiteren Versicherten) und 171a durch 171b (Zuschlag für Pflegebedürftige) ersetzt.

    • Bs2a: Besuch eines Versicherten
    • 171b: Zuschlag für Pflegebedürftige
    • Wegegeld, abhängig von der Entfernung: 7810 (bis 2 km), 7820 (2-5 km), 7830 (5-10 km), 7840 (10-25 km)
    • 107a (PBZst): Zahnsteinentfernung für Personen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, halbjährig abrechenbar.
    • 174a (PBa): Mundgesundheitsstatus, halbjährig abrechenbar
    • 174b (PBb): Mundgesundheitsaufklärung, halbjährig abrechenbar.

Besuch eines Versicherten im Pflegeheim mit Kooperationsvertrag

Hier besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Positionen abzurechnen:

    • Bs4: Besuch eines Versicherten im Pflegeheim
    • 172a (SP1a): Zuschlag für Pflegebedürftige mit Kooperationsvertrag
    • Wegegeld, abhängig von der Entfernung: 7810 (bis 2 km), 7820 (2-5 km), 7830 (5-10 km), 7840 (10-25 km)
    • 107a (PBZst) Zahnsteinentfernung für Personen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, halbjährlich abrechenbar
    • 174a (PBa): Mundgesundheitsstatus, halbjährig abrechenbar
    • 174b (PBb): Mundgesundheitsaufklärung, halbjährig abrechenbar

Besuch eines weiteren Versicherten im Pflegeheim mit Kooperationsvertrag

Für den Besuch eines weiteren Versicherten im Pflegeheim mit Kooperationsvertrag gelten die gleichen Positionen, hier wird jedoch Bs4 durch Bs5 (Besuch eines weiteren Versicherten im Pflegeheim) und 172a durch 172b (Zuschlag für Pflegebedürftige mit Kooperationsvertrag) ersetzt

    • Bs5: Besuch eines Versicherten im Pflegeheim
    • 172b (SP1b): Zuschlag für Pflegebedürftige mit Kooperationsvertrag
    • Wegegeld, abhängig von der Entfernung: 7810 (bis 2 km), 7820 (2-5 km), 7830 (5-10 km), 7840 (10-25 km)
    • 107a (PBZst) Zahnsteinentfernung für Personen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, halbjährlich abrechenbar
    • 174a (PBa): Mundgesundheitsstatus, halbjährig abrechenbar
    • 174b (PBb): Mundgesundheitsaufklärung, halbjährig abrechenbar.

Besuch eines Versicherten in der Zahnarztpraxis mit Pflegegrad und Eingliederungshilfe

In diesem Fall umfasst die Möglichkeit der Abrechnung folgende Positionen:

    • 01: Befundaufnahme
    • 174a (PBa): Mundgesundheitsstatus, halbjährig abrechenbar
    • 174b (PBb): Mundgesundheitsaufklärung, halbjährig abrechenbar
    • 107a (PBZst): Zahnsteinentfernung für Personen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, halbjährig abrechenbar.

Nicht vergessen:

Denke immer daran, bei jedem Besuch festzuhalten, wie viele Personen besucht wurden, um die korrekten Positionen in Ansatz bringen zu können und achte darauf, dass die zugehörige Kooperationsnummer, sofern gegeben, im System hinterlegt wird.

Weiter umfasst die Erhebung des Mundgesundheitsstatus die Beurteilung des Pflegezustands der Zähne, des Zahnfleischs, der Mundschleimhaut sowie des Zahnersatzes, einschließlich Dokumentation anhand des Vordrucks, der also auszufüllen ist, gemäß § 8 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 22a SGB V.

Abschließend sollte erwähnt werden, dass auf eine regelmäßige Aktualisierung des Anamnesebogens bei all deinen Patienten geachtet werden sollte, da bereits Eingliederungshilfen und Pflegegrad 1 entsprechende Positionen auslösen.

Gibt´s Wissenswertes in Sachen Budgetierung?

Auf jeden Fall! Parodontologische Leistungen bei Versicherten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe sind Leistungen, die in der Budgetierung keine Berücksichtigung finden. Sie unterliegen insofern nicht dem HVM und werden ohne Honorarkürzung von der Krankenkasse übernommen.

Die Budgetfreiheit für parodontologische Leistungen, die du für diese Patientengruppe erbringst, gilt im Übrigen bereits ab Pflegegrad 1. Eine Plangenehmigung ist in diesen besonderen Fällen nicht erforderlich. Die Krankenkasse muss folglich lediglich eine Mitteilung erhalten.

Wir hoffen, dieser Leitfaden hilft dir, deine Haus- und Pflegeheimbesuche effizient abzurechnen und sicherzustellen, dass du alle dir zustehenden Leistungen korrekt berechnest und erhältst. Nutze diese Gelegenheit in diesem Sinne, um den Service für deine Patienten zu verbessern und gleichzeitig deinen Praxisbetrieb zu optimieren. 

 

Viel Erfolg bei der Umsetzung der Abrechnungstipps und bei Fragen zögere nicht auf uns zuzukommen.